Rerilight – Abkürzung für «Reri» , beinhaltet meinen Namen, René Rissi und «light» steht als synonym für Flutlicht.
Als aktiver Tennisspieler, ehemaliges Vorstandsmitglied im Tennisclub Blau-Weiss Uster und selber Brillenträger kenne ich die Sichtverhältnisse auf Sportanlagen unter Flutlicht. Ich weiss auf was es ankommt und was der Sportler will.
Von Beruf Elektrotechniker kenne ich mich aus mit den elektrischen Gegebenheiten, die ideale Kombination um kompetent die Sportvereine zu beraten.
Ich wünsche mir, dass viele Sportanlagen den Schritt in die neue Beleuchtungstechnologie machen, mir und dem Sport zu Liebe.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
René Rissi
Geltungsbereich
Rerilight GmbH erbringt Leistungen im Bereich der Beleuchtungstechnik ausschliesslich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Rerilight liefert und montiert vormontierte Leuchtmittel mit Kabel.
Die Installation wird von einem zugemieteten oder bauseits Elektrofachbetrieb mit Konzession gemacht.
Dieser übernimmt die volle Verantwortung für das fachgerechte Anschliessen der Technik und führt die Inbetriebnahme durch.
Er ist auch verantwortlich für den Sina Nachweis.
Rerilight als Mitglied der SLG ist verantwortlich für die Lichttechnische Ausleuchtung nach der entsprechenden EN-Norm.
Die Produkt Garantie beträgt 2 Jahre auf Material.
Diese Produkt Garantie kann in einem Servicepaket auf 5 Jahre verlängert werden. Die Preise werden nach Absprache mit dem Kunden vereinbart.
Wird für die Reparatur eine Hebebühne benötigt, muss diese in jedem Fall zur Verfügung gestellt werden (auch während der Garantiezeit)
oder diese wird von Rerilight angemietet und dem Kunden separat verrechnet.
Alle Aufträge werden immer schriftlich und mit “ Gut zur Ausführung“ erteilt und entgegengenommen.
Zahlungsfristen für Rechnungen betragen 30 Tage netto. Für Akonto Zahlungen 10 Tage Netto 50% auf den Totalbetrag.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Für Rerilight GmbH ist Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Uster ZH